Ab dem 1. Juli 2026 tritt eine wegweisende Gesetzesänderung in der Schädlingsbekämpfung in Kraft: Die befallsunabhängige Dauerbeköderung (BUD) mit Rodentiziden auf Basis von Antikoagulanzien wird von der BAuA verboten. Das bedeutet: Eine kontinuierliche Auslegung von Giftködern zur Prävention von Schädlingen ist nicht mehr erlaubt. Unternehmen, Kommunen und vor allem professionelle Schädlingsbekämpfer stehen vor der Herausforderung, ihre Bekämpfungsstrategien anzupassen – und umweltfreundlichere, nachhaltigere Alternativen zu finden.
Doch was steckt hinter der Gesetzesänderung, und welche Lösungen gibt es für eine effektive Schadnagerbekämpfung? traplinked liefert die Antworten.
Was wird die Gesetzesänderung ab 2026 für die Industrie bedeuten?
Die BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) ist eine deutsche Bundesbehörde, die sich mit dem Schutz von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit beschäftigt. Sie forscht, berät und reguliert unter anderem den Umgang mit gefährlichen Stoffen, einschließlich Bioziden wie Antikoagulanzien. Die BAuA spielt eine zentrale Rolle bei der Umsetzung und Überwachung gesetzlicher Vorgaben im Chemikalienrecht, einschließlich der Biozid-Verordnung. Aus diesem Grund ist sie die Behörde, die auch über das BUD Verbot ab 2026 entscheidet.
Antikoagulanzien sind hochwirksame, aber problematische Wirkstoffe, die das Blutgerinnungssystem von Nagetieren hemmen. Diese Stoffe reichern sich in der Umwelt und in Nahrungsketten an und können neben Ratten und Mäusen auch Wildtiere, Haustiere und sogar Menschen gefährden. Besonders Antikoagulanzien der zweiten Generation gelten als persistent, bioakkumulierend und toxisch (PBT-Stoffe).
Da diese Substanzen die gesetzlichen Ausschlusskriterien nach der EU-Biozid-Verordnung (528/2012) erfüllen, wird ihre Anwendung streng reglementiert. Bereits seit 2018 ist ihre Nutzung an eine Risikobewertung und spezielle Schutzmaßnahmen geknüpft. Bisher gab es für Rodentizide in bestimmten Situationen und Anwendungsbereichen Ausnahmegenehmigungen.
Dies ändert sich nun, es folgt der nächste Schritt: Der Einsatz dieser Stoffe ohne vorherige Befallsfeststellung – also die befallsunabhängige Dauerbeköderung – wird ab Juli 2026 in Deutschland untersagt.
Bislang setzen viele Betriebe auf eine Dauerbeköderung mit Antikoagulanzien, um Schädlingsbefall vorzubeugen. Das ist ab 2026 nicht mehr zulässig. Künftig muss vor der Anwendung von Rodentiziden erst eine Befallsfeststellung erfolgen. Diese Befallsfeststellung kann in Zukunft entweder durch digitale Systeme, durch Non-Tox-Köder oder durch Sichtkontrollen festgestellt werden.
Aus diesem Grund wird die Schädlingsbekämpfung für konventionell arbeitende Unternehmen aufwendiger. Visuelle Inspektionen oder giftfreie Lockköder sind zeitaufwendig und nicht immer praktikabel. Antikoagulante Giftköder dürfen ab 2026 nur noch in der Bekämpfung verwendet werden. Innerhalb der Bekämpfung sind die Köder mindestens wöchentlich zu kontrollieren.
Die Dauer einer Bekämpfungsmaßnahme ist in der Regel auf 35 Tage begrenzt – die genaue Frist ergibt sich aus den Zulassungsbedingungen des eingesetzten Produkts. Nach Ablauf dieser Frist darf die Maßnahme nicht einfach verlängert werden. Stattdessen ist eine erneute Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, die Bekämpfungsstrategie ggfs. anzupassen und den Vorgang nach Dokumentation neu zu bewerten (Quelle: TRNS).
Für Unternehmen und professionelle Schädlingsbekämpfer bedeutet das:
Erhöhter Arbeitsaufwand für manuelle Kontrollen
Steigende Kosten durch häufigere Inspektionen
Höhere Anforderungen an Dokumentation und Risikogefahrenanlyse
Vor allem bei einem sind sich viele Experten einig: Wer frühzeitig auf digitale Monitoring-Lösungen setzt, ist 2026 nicht nur gesetzeskonform aufgestellt, sondern agiert effizienter und zukunftssicherer als der Wettbewerb.
Digital überwachte Schlagfallen von traplinked bieten eine sichere, nachhaltige und gesetzeskonforme Alternative zur Dauerbeköderung.
Diese Fallen arbeiten ohne Gift und ermöglichen eine kontinuierliche und automatische Überwachung des Befalls. Mit modernster Sensortechnik erfassen sie jede Bewegung in Echtzeit und senden sofort eine Meldung an das traplinked System. Das bedeutet:
Befallsabhängige und gezielte Bekämpfung: Keine unnötige Giftanwendung, sondern präzise Schädlingskontrolle.
Reduzierter Kontrollaufwand: Die digitale Überwachung ersetzt tägliche manuelle Inspektionen.
Einhaltung der neuen Gesetzgebung: Sie erfüllen alle rechtlichen Anforderungen für 2026 und darüber hinaus.
Nachhaltigkeit und Umweltschutz: Kein Risiko für Haustiere, Wildtiere oder die Umwelt.
Die traplinked Systeme – In Echtzeit informiert
Der Markt bietet verschiedene Lösung für digitales Schädlingsmonitoring. Einige kommunizieren über Mobilfunk, um die Sensordaten an den Schädlingsbekämpfer zu übermitteln. Die meist optimale Lösung besteht aus einem lokalen Netzwerke, z.B. über die LoRA WAN Technologie, die besonders für Unternehmen & die Industrie geeignet sind. Dadurch ist eine durchgängige Verbindung auch an Stellen möglich, an denen kein Mobilfunknetz herrscht. Auch traplinked baut auf die LoRa WAN Technologie.
So funktionieren die digitalen Fallen von traplinked: Das Sensormodul sitzt hier mittig in allen gängigen Schlagfallentunneln und Köderstationen und erfasst in vom Nutzer festgelegten Intervallen den Status der Fallen. Auch wenn keine Falle auslöst oder der Köder nicht angefressen wird, meldet sich das System beim Server, um permanente Sicherheit zu garantieren.
Sobald eine Falle auslöst oder ein Köder angefressen wird, erhält der Anwender in Echtzeit eine Benachrichtigung durch die traplinked App für iOS, Android oder den Internet-Browser. Die Befalls-Historie wird automatisch dokumentiert und kann auch in gängige Dokumentationsprogramme (Pestsoft, Pestscan und Hygitec) integriert werden. Diese Automatik und Vernetzung machen es leicht, Erfolg und Notwendigkeit von Behandlungsmaßnahmen abzuschätzen, früh zu reagieren und das Problem im Keim zu ersticken. Durch diese entscheidenden Vorteile sind die Lösungen von traplinked die optimale Alternative für den Wegfall der BUD.
Die neue Gesetzgebung bedeutet eine grundlegende Änderung in der Schädlingsbekämpfung. Wer sich jetzt auf die neuen Regelungen einstellt, profitiert langfristig von einer effizienten, wirtschaftlichen und zukunftssicheren Lösung.
Setzen Sie auf digitale Schlagfallen oder digital überwachten Köderboxen von traplinked – für eine giftfreie, intelligente und gesetzeskonforme Schädlingsbekämpfung!
Mehr zum Thema finden Sie direkt auf der Webseite der BAuA. Scrollen Sie hierzu auf den Abschnitt Produktart 14 (Rodentizide), dort finden Sie alle Informationen und Veröffentlichungen zur Gesetzesänderungen.
Kontaktieren Sie uns jetzt und steigen Sie gemeinsam mit uns auf eine rechtskonforme und moderne Schädlingsbekämpfung um. traplinked ist die Lösung für den Wegfall der bedallsunabhängigen Dauerbeköderung.
Moritz Weigert
Bei der BUD wurden bisher präventiv und kontinuierlich Giftköder (Antikoagulanzien) ausgelegt, auch wenn kein konkreter Schädlingsbefall nachgewiesen war. Genau diese präventive Praxis ist ab dem 1. Juli 2026 durch die BAuA verboten. Giftköder dürfen dann nicht mehr „auf Verdacht“ liegen bleiben, sondern erst nach eindeutig festgestelltem Befall.
Nein, es gibt kein generelles Verbot. Antikoagulante Giftköder dürfen weiterhin zur akuten Bekämpfung eingesetzt werden – allerdings nur noch, wenn vorher ein tatsächlicher Befall zweifelsfrei festgestellt wurde. Zudem ist die Dauer der Beköderung dann strikt reglementiert (in der Regel auf 35 Tage) und das Kontrollintervall beträgt 7 Tage, das heißt die Köder müssen spätestens alle 7 Tage kontrolliert werden.
Neben Verstößen gegen das Chemikalienrecht drohen B2B-Unternehmen vor allem der Verlust essenzieller Zertifizierungen (wie IFS, BRC oder HACCP-Konzepte). Wer beim nächsten Audit keine gesetzeskonforme Befallsfeststellung nachweisen kann, riskiert das Durchfallen im Audit und damit potenziell gravierende Lieferausfälle.
Um Ihr Unternehmen weiterhin präventiv abzusichern, müssen Sie künftig entweder wirkstofffreie Lockköder (Non-Tox) nutzen und extrem zeitaufwendige, häufige Sichtkontrollen durchführen, oder Sie stellen auf digitale Fallensysteme von traplinked um. Die BAuA empfiehlt den Einsatz digitaler Fernüberwachungssysteme wie die von traplinked explizit als zukunftssichere Alternative. Hier finden Sie mehr dazu.
Das ist ein häufiger Irrglaube. Zwar investieren Sie anfangs in smarte Hardware, mittelfristig sparen Sie jedoch massiv Kosten. Im analogen System bezahlen Sie Ihren Dienstleister für das manuelle Kontrollieren hunderter leerer Fallen. Beim digitalen 24/7-Monitoring rückt der Techniker nur noch aus, wenn es einen echten Alarm gibt. Ihr Budget wandert von sinnloser Personalzeit in echte Objektsicherheit. Hier finden Sie mehr dazu.