Rodentizide – Toxische Zeitbomben für das Ökosystem

Spricht man von antikoagulanten Rodentiziden (AR) in der Schädlingsbekämpfung, fallen oftmals die Begriffe Primär- und Sekundärvergiftung im gleichen Satz. Denn von der Aufnahme der “Wirkstoffe” sind alle Lebewesen betroffen, egal ob Schädling, Wildtier oder Mensch.

Primärvergiftung vs. Sekundärvergiftung – Was ist was?

Kurzgesagt: Bei Primärvergiftungen handelt es sich um die direkte Aufnahme von Rodentiziden, meist in Form von Fraßködern. Diese Köder bestehen aus Blutgerinnungshemmern, sogenannten Cumarinderivaten, die die Schädlinge innerliche verbluten lassen. Die leblosen – oder geschwächten – Kleintiere sind für Wildtiere und Raubvögel leichte Beute. Über diesen Weg gelangt das Gift – angereichert mit PBT Stoffen – auch in den Kreislauf der Prädatoren. Die Sekundärvergiftung entspricht also einer indirekten, unbeabsichtigten Aufnahme des Giftes – mit weitreichenden Konsequenzen.

Ein intensiv erforschtes Gebiet

Stellt man sich vor, dass Cumarinderivate beim Menschen gegen schwere Herz-Kreislauf-Erkrankungen eingesetzt werden, dann lässt sich leicht erahnen, wie sich eine stark dosierte Menge an Blutgerinnungshemmern auf eine Maus auswirkt. Fürs Protokoll: Die innere Verblutungsdauer bei vergifteten Mäusen liegt zwischen 2 und 11 Tagen.  

Primär- und Sekundärvergiftung

Bei natürlichen Jägern wie zum Beispiel Schleiereulen oder Füchsen beeinflusst die Lebensdauer der Mäuse die Sekundärvergiftungen: Je länger eine vergiftete Maus nach Futter suchen kann, desto höher ist die Chance von einem Prädator gefressen zu werden, desto wahrscheinlicher stirbt auch er an den Rodentiziden. Bei Schleiereulen tritt der Tod 6 bis 17 Tage später ein.  

Die Bandbreite an Untersuchungen erstreckt sich von einzelnen Individuen bis hin zu ganzen Populationen. Laut Umweltbundesamt schwankt der prozentuale Anteil an Rodentizidrückständen in verschiedenen Wildtierpopulationen zwischen 10% und 97% – unter Artenschutz stehende Nicht-Zielorganismen inbegriffen. Deswegen verabschiedete das EU-Parlament 2013 die Risikominderungsmaßnahmen, die diesem Negativtrend gegenwirken sollen. Abgesehen von den tödlichen Effekten sind langfristige Auswirkungen auf das Verhalten und die Fortpflanzung der Tiere anzunehmen. 

Stadt, Land, Fluss

Als Teil eines komplexen Ökosystems, das die Fähigkeit besitzt, sich selbst zu regulieren und regenerieren, nimmt der Mensch immer mehr Platz ein. In Städten, in denen es wenig Raubtiere gibt, schlüpft der Mensch in die Rolle des Prädators. In freier Wildbahn mimen Raubtiere den ökologischen Schädlingsbekämpfer. 

Durch den unkontrollierten Eingriff des Menschen wird ein ganzen Ökosystem belastet, das negative Folgen für die biologische Vielfalt mit sich bringt. AR-Rückstände sind bereits in Gewässern nachgewiesen, die ins Grundwasser fließen und somit auch in die Nahrungskette des Menschen gelangen. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die Konzentration auch für den Menschen gefährlich wird. Denn wie heißt es so schön: “Die Menge macht das Gift”.

Die Gesetzesänderung 2026: Verbot antikoagulanter Rodentiziden in der befallsunabhängigen Dauerbeköderung

Ab dem 1. Juli 2026 tritt eine wegweisende Gesetzesänderung in der Schädlingsbekämpfung in Kraft: Die befallsunabhängige Dauerbeköderung (BUD) mit Rodentiziden auf Basis von Antikoagulanzien wird von der verantwortlichen Behörde BAuA und dem Umweltbundesamt verboten. Das bedeutet: Eine kontinuierliche Auslegung von Giftködern zur Prävention von Schädlingen ist nicht mehr erlaubt. Unternehmen, Kommunen und vor allem professionelle Schädlingsbekämpfer stehen vor der Herausforderung, ihre Bekämpfungsstrategien anzupassen – und umweltfreundlichere, nachhaltigere Alternativen zu finden.

Da diese Substanzen die gesetzlichen Ausschlusskriterien nach der EU-Biozid-Verordnung (528/2012) erfüllen, wird ihre Anwendung streng reglementiert. Bereits seit 2018 ist ihre Nutzung an eine Risikobewertung und spezielle Schutzmaßnahmen geknüpft. Bisher gab es für Rodentizide in bestimmten Situationen und Anwendungsbereichen Ausnahmegenehmigungen. Dies ändert sich nun, es folgt der nächste Schritt: Der Einsatz dieser Stoffe ohne vorherige Befallsfeststellung – also die befallsunabhängige Dauerbeköderung – wird ab Juli 2026 in Deutschland untersagt. 

Aus diesem Grund wird die Schädlingsbekämpfung für konventionell arbeitende Unternehmen aufwendiger. Visuelle Inspektionen oder giftfreie Lockköder sind zeitaufwendig und nicht immer praktikabel. Antikoagulante Giftköder dürfen ab 2026 nur noch in der Bekämpfung verwendet werden. Innerhalb der Bekämpfung sind die Köder mindestens wöchentlich zu kontrollieren.

Team traplinked

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