Seit Juli 2026: ohne Nachweis kein Gift
Der rein präventive Einsatz von Giftködern (die befallsunabhängige Dauerbeköderung) ist nach geltendem Biozidrecht grundsätzlich nicht mehr zulässig. Die gesetzliche Reihenfolge ist eindeutig: Toxische Köder dürfen erst eingesetzt werden, wenn ein Befall zweifelsfrei bestätigt ist - und dieser Nachweis muss vor der Bekämpfung erbracht werden.
Für Betriebe bedeutet das: Giftfreies Monitoring ist von der Kür zur gesetzlichen und auditrelevanten Voraussetzung geworden. Wer in der Vergangenheit aus reiner Vorsorge dauerhaft Giftköder auslegte, hat heute eine massive Lücke im Hygienekonzept. Ein digitales Monitoring-System erfüllt die Nachweispflicht vor dem Gifteinsatz, ohne dass zeitaufwendige, zusätzliche Kontrollgänge durch das Personal nötig werden.
Was der Fachbetrieb behält
Kein Sensor macht eine Zertifizierung. Die Sachkunde, die Bewertung der Lage und die Bekämpfung selbst bleiben beim Fachbetrieb - das verlangt jede der genannten Normen, und daran ändert digitales Monitoring nichts.
Was sich ändert, ist die Grundlage, auf der entschieden wird: statt einer Momentaufnahme alle vier Wochen ein Verlauf, der zeigt, wo tatsächlich Aktivität ist. Die Entscheidung trifft weiterhin ein Mensch mit Sachkundenachweis.







