Compliance

DIN 10523: Schädlingsbekämpfung im Lebensmittelbereich - was die Norm verlangtDIN 10523: was die Norm verlangt

Die DIN 10523 beschreibt, wie Schädlingsbekämpfung in Lebensmittelbetrieben geplant, durchgeführt und dokumentiert wird. Der Punkt, an dem Betriebe im Audit hängen bleiben, ist fast immer die Dokumentation.Die DIN 10523 regelt Schädlingsbekämpfung im Lebensmittelbereich. Im Audit hängt es fast immer an der Dokumentation.

Stand 10/2026 · Quellen direkt auf der Seite verlinkt

Das Wichtigste in Kürze

Nachweispflicht

Kontrollen müssen belegbar sein: wann, wo, mit welchem Ergebnis. Eine Stichprobe alle vier Wochen ist ein Nachweis für den Tag der Stichprobe - nicht für die drei Wochen dazwischen.

Risikoorientiert

Die Norm verlangt eine Bewertung nach Risiko. Dafür braucht es Daten darüber, wo tatsächlich Aktivität ist.

Sachkunde bleibt

Digitale Fallen ersetzen keine Fachkraft. Sie liefern ihr die Grundlage, auf der sie entscheidet.

Was der Standard verlangt

DIN 10523: die vier Bausteine der Schädlingsbekämpfung

Die DIN 10523 (Lebensmittelhygiene, Schädlingsbekämpfung im Lebensmittelbereich) beschreibt Schädlingsbekämpfung als Kreislauf aus Vorbeugung, Befallsermittlung, Bekämpfung und Dokumentation, ausgerichtet am Risiko des Betriebs.

VorbeugungSchädlinge gar nicht erst hereinlassen

Bauliche und organisatorische Maßnahmen, die Eindringen und Einnisten verhindern.

Wiederholte Meldungen an derselben Stelle zeigen Einfallstellen, etwa ein Tor oder einen Wanddurchbruch.

BefallsermittlungBefall früh erkennen

Regelmäßige Kontrolle mit geeigneten Monitoringsystemen an festgelegten Kontrollpunkten.

Digitale Stationen überwachen jeden Kontrollpunkt rund um die Uhr, nicht nur am Kontrolltag.

BekämpfungGezielt und sachkundig bekämpfen

Maßnahmen nur durch sachkundiges Personal und angepasst an den festgestellten Befall.

Gift kommt erst bei bestätigtem Befall zum Einsatz, die Entscheidung trifft die Fachkraft.

DokumentationLückenlos nachweisen

Lageplan der Kontrollpunkte, Protokolle der Kontrollen und der ergriffenen Maßnahmen.

Lageplan, Ereignisse mit Zeitstempel und Reaktionen liegen in einem Verlauf und lassen sich fürs Audit exportieren.

RisikobewertungUmfang nach Risiko

Art, Umfang und Häufigkeit der Maßnahmen richten sich nach dem Risiko des Betriebs.

Der Verlauf je Bereich ist die Datengrundlage für die Risikobewertung der Fachkraft.

Quellen: DIN 10523 bei DIN Media (kostenpflichtig) Verordnung (EG) Nr. 852/2004, Anhang II
Zusammenfassung in eigenen Worten, maßgeblich ist der Normtext.

01

Wo digitales Monitoring ansetzt

Die Norm fordert einen Verlauf, keinen Zustand. Genau das ist der Unterschied zwischen einer Kontrollliste mit Unterschrift und einem durchgehenden Protokoll: Das eine zeigt, dass jemand da war. Das andere zeigt, was zwischen den Besuchen passiert ist.

Digitale Stationen erzeugen diesen Verlauf automatisch - Zeitstempel je Ereignis, Reaktion dokumentiert, exportierbar fürs Audit.

02

Zusammenspiel mit IFS, HACCP und BRCGS

Die DIN 10523 steht selten allein. IFS und BRCGS verweisen auf sie oder stellen vergleichbare Anforderungen, HACCP verlangt die Schädlingskontrolle als Voraussetzung. Ein Dokumentationssystem, das für die DIN reicht, deckt in der Regel auch die anderen ab.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Reicht digitales Monitoring allein für die DIN 10523?

Nein. Die DIN 10523 verlangt Planung, Sachkunde und eine risikoorientierte Bewertung durch eine Fachkraft, das ersetzt kein Sensor. Das digitale Monitoring liefert den Nachweisteil, der bisher am schwächsten war: einen durchgehenden Verlauf je Station statt einer Stichprobe am Kontrolltag.

Muss ich für die DIN 10523 alle Fallen digitalisieren?

Nicht zwingend. Sinnvoll ist es überall dort, wo ein lückenloser Verlauf zählt, etwa in Anlieferung, Lager und Produktion. Manuelle Kontrollen bleiben Teil des Programms und werden in derselben traplinked App erfasst, so liegt alles in einem Verlauf.

Akzeptieren Auditoren digitale Protokolle nach DIN 10523?

Ja. Entscheidend ist die Nachvollziehbarkeit: wer hat wann was gesehen und getan. Ein digitales Protokoll beantwortet das für jeden Tag mit Zeitstempel und Reaktion, und der IFS-Leitfaden zur Schädlingsbekämpfung bezeichnet digitale Überwachung als neuen Stand der Technik.

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